Die enge Beziehung zwischen den beiden Frauen mündete darin, dass die kinderlose L.________ der Beschuldigten 1997 eine Generalvollmacht erteilte und sie 1999 auch als ihre Alleinerbin einsetzte. Aus den Nebenakten ergibt sich einerseits, dass sich die Beschuldigte bei der Suche und Beaufsichtigung von Pflegerinnen für Frau L.________, solange diese noch allein wohnte, stark engagiert hatte. Andererseits gehen daraus aber auch praktisch unerklärliche Versäumnisse beim Bezahlen von Rechnungen für Frau L.________ oder beim Einreichen von Steuererklärungen hervor. Sowohl aus den Aussagen der Beschuldigten als auch aus den Akten ist weiter ersichtlich, dass L.________ der Beschuldigten Ende