12.2 Im konkreten Fall Angeklagt wurden im Fall von L.________ insgesamt drei Sachverhalte hinsichtlich Darlehen, welche die Geschädigte der Beschuldigten gewährte. Betreffend das erste Darlehen aus dem Jahr 2001 war zum Urteilszeitpunkt bereits die Verjährung eingetreten, sodass das entsprechende Strafverfahren (inzwischen rechtskräftig) eingestellt wurde. Bezüglich dem zweiten Darlehen aus dem Jahr 2004 wurde die Beschuldigte vom WSG vom Vorwurf der Veruntreuung (inzwischen ebenfalls rechtskräftig) freigesprochen, weil nicht geklärt werden konnte, ob und wenn ja wann, L.________ der Beschuldigten wie angeklagt