Vermögenswert im Sinne von Art. 138 Ziff. 1 Abs. 2 StGB meint nicht den Wert des gesamten Vermögens oder einzelner seiner Bestandteile, sondern schlicht jeden konkreten spezifischen Vermögensbestandteil. „Vermögenswert“ ist also gleichbedeutend mit „Vermögensbestandteile“. Der Begriff des Vermögenswerts […] bezeichnet mithin nur jene Vermögensbestandteile, die nicht als fremde Sa-