Den Text des Vertrags schrieb die Angeschuldigte selber. Schon am 13.1.2005 liess sich die Angeschuldigte CHF 25'000.- in bar auszahlen und die Überweisung an AA.________ (Einzelfirma) von CHF 75'000.- folgte am 14.1.2005 (p. 215). Der Geldfluss von der Bank ging direkt zur Angeschuldigten (p. 661).