• Mit den geschickt konzipierten Behauptungen, dass jetzt gerade die beste Zeit zum Verkauf sei und ein guter Preis geboten werde, schaffte sie zugleich einen zeitlichen Druck, mit dem sie die Überprüfung der Angaben praktisch verunmöglichte. Das Schreiben der CJ.________ (Bank) betreffend CM.________ (AG)-Aktien war am 6.1.2005 datiert. Am 12.1.2005 telefonierte die Privatklägerin mit der Angeschuldigten (p. 217), gleichentags wurde der Auftrag zum Verkauf der Aktien erteilt und bereits einen Tag später, am 13.1.2005, wurde der Darlehensvertrag abgeschlossen. Den Text des Vertrags schrieb die Angeschuldigte selber.