Die Rückzahlung des Darlehens nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit von 2 Jahren (Ziff. 3 des Darlehensvertrages, pag. 131) war weit mehr gefährdet, als dies bei jedem Darlehen in einem gewissen Rahmen dazugehört. • Die Angeschuldigte täuschte die Privatklägerin schliesslich auch darüber, dass der Baubeginn unmittelbar bevorstehe; dabei war noch kein einziger Kaufvertrag beim Notar zur Verurkundung angemeldet und der Angeschuldigten war klar, dass erst nach der Verurkundung von 4 Kaufverträgen hätte mit dem Bau begonnen werden können.