Vielmehr hatte er einen Hypothekarkredit der CJ.________ (Bank) zugunsten der Angeschuldigten sichergestellt. Auch er wurde indessen mit den Mitteln von Frau G.________ nicht befriedigt und musste als Garant der CJ.________ (Bank) im August 2005 von Fr. 42'500.- nachbezahlen (Schreiben CJ.________ (Bank) / A.________ vom 17.8.2005, (nicht paginiert, Fasz. Kreisgericht, Edition Unterlagen CJ.________ (Bank)).