• Das aus dem Verkauf der CM.________ (AG) Aktien erhaltene Geld solle sie als „todsichere“ Investition in eine Immobilienprojekt der BF.________ (einfache Gesellschaft Y.) in Y.________ einbringen; dementsprechend lautete auch der Titel des Darlehensvertrages „Vertrag Aktivdarlehen Überbauung Matte Y.________“ (pag. 131), ein Titel, der sich in Wort und Schriftbild an denjenigen der Titelseite des der Privatklägerin vorgezeigten Prospektes anlehn-