Es bestand ein Vertrauensverhältnis zwischen den beiden Frauen, welches die Beschuldigte gezielt ausnützte. Als sich die Geschädigte G.________ an sie wandte mit der Frage, wie sie sich betreffend eines Aktienverkaufs verhalten solle, bearbeitete die Beschuldigte sie solange, bis sie das dadurch freigewordene Geld (und sogar noch mehr) bei ihr in das Bauprojekt Y.________ investierte. Die Beschuldigte setzte G.________ zudem – wie fast alle Geschädigten – unter Zeitdruck (pag. 149 Z. 228 ff.). Weiter hielt sie die Geschädigte G.________ davon ab, sich mit ihren Söhnen zu besprechen, indem sie an ihre Selbständigkeit und damit auch an ihren Stolz appellierte.