___ geschilderte Vorgehen der Beschuldigten vollumfänglich mit ihrem Vorgehen in den hiervor unter Ziff. 9.2 abgehandelten gewerbsmässigen Betrugsfällen überein: Bei G.________ handelt es sich um eine langjährige Treuhandkundin der Beschuldigten, weshalb diese bestens über die finanzielle Situation der Geschädigten Bescheid wusste. Es bestand ein Vertrauensverhältnis zwischen den beiden Frauen, welches die Beschuldigte gezielt ausnützte.