Um das Darlehen zu erhalten, heischte die Beschuldigte nach Mitleid für ihre Schwester und deren beiden kleinen Kinder, wodurch sie erheblichen moralischen Druck auf die Geschädigten ausübte. P.________ war in finanziellen Angelegenheiten unerfahren. Das ergibt sich zum einen daraus, dass für ihn der Begriff "Treuhand" ausschlaggebend war, der Beschuldigten zu vertrauen. Seine Aussage, es müsse sich doch um eine seriöse Person handeln, wenn sie ihre Firma mit „Treuhand“ anschreibe, zeigt dies und damit auch eine recht grosse Naivität des Geschädigten deutlich.