102 Das Ehepaar CH.________ und CI.________ vertraute der Beschuldigten schon seit vielen Jahren seine Steuererklärung an, weshalb die Beschuldigte wusste, welche finanziellen Möglichkeiten sie hatten. Dass CH.________ und CI.________, beide bei Vertragsschluss schon pensioniert, angesichts der stetigen negativen Medienpräsenz der CJ.________ (Bank) AG ihrer Steuerberaterin, die sie seit mehr als zehn Jahren kannten, vertrauten und angesichts des ihnen gebotenen Zinses von 3% auch nicht misstrauisch werden mussten, liegt auf der Hand.