_ gebraucht habe. Dass dies alles andere als ein „normaler ökonomischer Vorgang“ war, wie sie gegenüber dem Staatsanwalt und auch noch anlässlich der Hauptverhandlung behauptete, ist offensichtlich. 101 Bestritten ist, was die Beschuldigte als Grund für das Darlehen nannte. Sie selbst führte aus, die Karten offengelegt zu haben, während sowohl CH.________ als auch CI.________ behaupteten, nichts von der Verschuldung und der AZ.________ GmbH gewusst zu haben.