Diesen Umstand nützte die Beschuldigte gezielt aus. So schlug sie der Privatklägerin, nachdem sie von deren Erbschaft erfahren hatte, vor, das Geld bei der AZ.________ GmbH zu investieren, zumal es bei den Banken praktisch keinen Zins mehr gebe (pag. 144 22 003 Z. 90 ff.). Offensichtlich setzte die Beschuldigte auch hier die Privatklägerin unter Zeitdruck, so fand die Geldübergabe am gleichen Tag statt, wie das Treffen der beiden Frauen. Für eine weitergehende Überprüfung blieb der Privatklägerin also gar keine Zeit. Zudem zeigte sich die Beschuldigte gegenüber dem Ehepaar C.______