Situation» aufheben und die Beschuldigte mit anderen Worten in den Jahren 2009 und 2010, wenn überhaupt, keine geldwerten Arbeiten für die AZ.________ GmbH getätigt hat. Das geliehene Geld verwendete sie gleichwohl als «Lohn» von der AZ.________ GmbH, um ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Diese fuhr 2009 und 2010 demnach keinen Ertrag, sondern einen Verlust in der Höhe des ausbezahlten Lohns ein. Zusammenfassend stand gestützt auf die Vorgeschichte der Beschuldigten und der aktuellen Lage der AZ.________ GmbH bereits im Zeitpunkt der Gründung fest, dass der wirtschaftlich erfolgreiche Aufbau eines derartigen Geschäftsbetriebs nicht möglich sein wird.