Daneben war die Beschuldigte auch im Treuhandbereich nie auf einen grünen Zweig gekommen, ansonsten sie nicht Darlehen in Millionenhöhe hätte aufnehmen und die AA.________ (Einzelfirma) in den Konkurs schicken lassen müssen. Entsprechend bescheiden fallen die Jahresabschlüsse der AZ.________ GmbH von 2009 bis 2016 aus. Die Beschuldigte war in der Vergangenheit nie wirtschaftlich erfolgreich und war es auch in den letzten Jahren nicht. Sie konnte deshalb bei der Darlehensaufnahme bei der Privatklägerin nicht ernsthaft davon ausgehen, mit der AZ.