Dies zeugt nicht von einem seriösen Neuanfang. Zusammengefasst bleibt einzig der Schluss, dass das Geld aus den beiden Darlehen für die Deckung des Lohnes der Beschuldigten bei der AZ.________ GmbH verbraucht worden ist. Diese erzielte durch die Tätigkeit der Beschuldigten, so sie denn im fraglichen Zeitraum überhaupt tätig geworden sein sollte, keine geldwerte Gegenleistung.