Aus der Erfolgsrechnung für das Jahr 2009 – dem Jahr, in welchem die AZ.________ GmbH zwei Darlehen, unter anderem das von der Privatklägerin, im Umfang von insgesamt CHF 100’00.00 aufgenommen hat – geht hervor, dass ein Personalaufwand von CHF 105‘722.55 verbucht worden ist. Es handelt sich dabei um das einzige Jahr seit dem Bestehen der GmbH, in welchem überhaupt nennenswerter Personalaufwand ausgewiesen wurde. Gleichzeitig wurde zwar ein Posten «angefangene Arbeiten» im Umfang von CHF 106‘550.00 ausgewiesen.