Es stelle sich die Frage, weshalb die Forderung im Strafverfahren anhängig gemacht worden sei im Wissen darum, dass die Beschuldigte Millionenschulden habe. Der Grund liege wohl darin, dass der amtliche Anwalt der Privatklägerin ein Honorar habe generieren wollen, welches vom Staat bezahlt werde. Die Forderung sei anerkannt, jedoch aber gegenüber der AZ.________ GmbH (seit 2011 X.________ GmbH). Dieser gegenüber sei die Forderung jedoch bis heute nie geltend gemacht worden. Mit Datum vom 24. Februar 2009 haben die Privatklägerin und die AZ.________ GmbH, handelnd durch die Beschuldigte, einen «Treuhandvertrag» abgeschlossen.