Bestritten ist hingegen, was die Beschuldigte als Verwendungszweck nannte. C.________ gab an, die Beschuldigte habe eine Investition in das Bauprojekt Matte Y.________ als angebliche Mittelverwendung genannt. Die Beschuldigte selbst sagte jedoch, sie habe gesagt, dass es um den Betrieb der AZ.________ GmbH gehe. Das Gericht erachtet die Aussage der Privatklägerin als die glaubhaftere, wurde der Vertrag doch auch als "Treuhandvertrag" bezeichnet, was darauf schliessen lässt, dass eine Geldanlage und nicht ein Verbrauchskredit gemeint war.