Dieses präsentierte die vorhandenen Beweismittel umfassend und korrekt. Die Kammer kommt gestützt darauf beweiswürdigen zum gleichen Schluss wie das WSG, soweit dieses ausführte was folgt (pag. 18 499): «Es ist erstellt, dass es sich beim Ehepaar C.________ um einfache, arbeitsame Menschen handelt, die sich nicht zutrauen, ihre Steuerklärung selbst auszufüllen und schon seit 20 Jahren dafür der Be-