auch so präsentierte. Zudem sprach sie selbst stets von "Aktivhypotheken" und nicht von Darlehen, was eine deutlich höhere Sicherheit versprach. Auch gegenüber AO.________ wurde in der Vereinbarung nie das Wort "Darlehen" verwendet, stattdessen wurde ihm die Teilhaberschaft an der AA.________ (Einzelfirma) angeboten. Der in der Geschäftswelt unerfahrene Parkettbodenleger konnte denn auch nicht wissen, dass die AA.________ (Einzelfirma) in Form einer Einzelunternehmung geführt wurde und dass diese somit unmittelbar von den Finanzen der Beschuldigten abhängig war. Das Gericht erachtet demzufolge als erstellt, dass AO.