Er konnte auch nicht erklären, warum er der Beschuldigten vertraut und keinerlei Abklärungen getroffen hatte, obwohl sie ihm gesagt hatte, dass sie Betreibungen offen habe. Klar wird aus seinen Aussagen einzig, dass ihn an dem Darlehen der gute Zins von 5% bzw. 1% über der I. Hypothek interessiert hatte. Es erstaunt auch, dass AO.________ nicht von sich aus auf seinen Bruder AM.________ zu sprechen gekommen war, der immerhin fast CHF 150‘000.00 an die Beschuldigte verloren hatte.