95 9.2.29 AO.________ Für die Zusammenfassung des Sachverhalts gemäss Anklageschrift (pag. 18 491), der vorhandenen Dokumente (pag. 18 491) sowie der Aussagen von AO.________ (pag. 18 492) und der Beschuldigten (pag. 18 492) wird auf das Motiv des WSG verwiesen. Dieses präsentierte die vorhandenen Beweismittel umfassend und korrekt. Beweiswürdigend hielt das WSG zum Geschädigten AO.________ Folgendes fest (pag. 18 493): «Unbestritten ist einzig, dass AO.