A.________ spielte bei Frau CF.________ sozusagen auf der gesamten Klaviatur, sie nutzte die vorbestehende gute Beziehung, die gelegentlichen Einladungen zum Essen, das gratis Ausfüllen von Steuererklärungen ebenso aus wie sie mit der Geheimhaltungsverpflichtung und dem Appellieren an das gute Herz von Frau CF.________ Druck aufsetzte. Gerade der vorliegende Fall illustriert, dass mit der Geheimhaltungsklausel nicht nur ein "Dorfgetratsche" unterbunden wurde, sondern die Vertragspartner jeweils davon abgehalten wurden, sich zu informieren.