Unbestritten ist auch, dass es trotzdem zu einem dritten Darlehen gekommen ist. Dabei kontaktierte A.________ die Geschädigte telefonisch und riss sie aus dem Schlaf. Sie erzählte ihr, dass sie sich in einer Notsituation befinde und dass sie dringend Geld brauche, um einer Familie mit vielen Kindern, die ein Haus verlassen müsse, zu helfen. Als sich CF.________ zunächst weigerte, machte die Beschuldigte zeitliche Dringlichkeit geltend und redete ihr solange ins Gewissen, bis diese nachgab. Die Beschuldigte bestätigte, dass sie ihr das Geld garantiert zurückzahlen würde und vereinbarte die Rückzahlung in rund drei Wochen. CF.________ gab als Grund schliesslich an, dass sie befürchtete,