und ging gelegentlich mit ihr etwas Essen. Auch für die Steuererklärung der Eltern war A.________ zuständig und machte dies gelegentlich sogar gratis. Zwischen ihnen bestand somit ein Vertrauensverhältnis, welches durch ein erfolgreiches Darlehensgeschäft gestärkt wurde. Ein zweites Darlehen gewährte Frau CF.________ der Beschuldigten im Jahr 2005. Dabei kam es jedoch zu Verzögerungen, was einen negativen Einfluss auf das Vertrauen hatte und auch darin mündete, dass sie der Beschuldigten eigentlich kein Geld mehr leihen wollte.