Gegenüber S.________ nutzte die Beschuldigte den Umstand, dass dieser bei einem Darlehen mit ihr bereits sehr gute Erfahrungen gemacht hatte. Er vertraute darauf, dass dies wieder klappen würde. Er musste nicht davon ausgehen, dass sich die Situation der Beschuldigten in nicht einmal einem Jahr seit dem letzten Darlehen dermassen verschlechtern würde, dass sie das Darlehen nicht mehr zurückzahlen könnte, schliesslich hätte sich das Bauvorhaben ja auch weiterentwickeln müssen. Dass bereits das erste Darlehen nur mit Fremdmitteln zurückbezahlt werden konnte, konnte er schlicht nicht wissen.