__ über den drohenden Konkurs informiert. So geht aus den Aussagen des Geschädigten S.________ insgesamt hervor, dass es sich für 92 ihn nicht um eine Risikoinvestition handelte und dass es für ihn ausser Frage stand, dass er das Geld wieder zurückerhalten würde. Zusammenfassend kommt die Kammer gestützt auf die vorhandenen Unterlagen und Aussagen zum gleichen Schluss wie das WSG, sodass auch für die rechtliche Würdigung vollumfänglich auf dessen Motiv verwiesen werden kann (pag. 18 486 f.): 28.3.1 Objektiver Tatbestand