Am 7. Mai 2007 gewährte er ihr ein neuerliches Darlehen über CHF 30'000.00. Dabei wurde als Rückzahlungstermin der 15. Juni 2007 festgelegt. A.________ hat bereits an anderer Stelle ausgesagt, niemanden über die Höhe ihrer effektiven Schulden informiert zu haben. Das Gericht erachtet somit als erstellt, dass sie dies auch gegenüber S.________ nicht tat. Somit spiegelte die Beschuldigte Herrn S.________ vor, rückzahlungsfähig und -willig zu sein. Herr S.________ seinerseits traf keine Abklärungen bezüglich des Bauprojekts oder der Finanzen der Beschuldigten.