Angesichts des guten, aber nicht überrissenen Zinses und der Empfehlung durch eine Bekannte gab es auch sonst keinen Grund für den älteren Herrn, misstrauisch zu werden. Wiederum nutzte die Beschuldigte die Gutmütigkeit, das Alter und eine gewisse Naivität ihres Gegenübers skrupellos aus, um an weitere Mittel zu kommen, nur damit sie die Fassade der erfolgreichen Treuhänderin noch etwas länger aufrecht erhalten konnte. Mit der stillen Teilhaberschaft wollte die Beschuldigte zudem eine Vertrauensbasis schaffen, indem sie dadurch geltend machte, dass sie nichts zu verbergen habe. In Tat und Wahrheit hätte aber gar nichts geprüft werden können, da keine Buchhaltung vorhanden war.