Die Aussagen, weshalb AS.________ der Beschuldigten vertraut und auf weitere Abklärungen verzichtet hatte, sind nachvollziehbar. Ähnlich wie für andere Geschädigte auch war eine „Treuhänderin“ für ihn eine Respektsperson. Zwar ungelenk, aber nachvollziehbar, sagte er aus, er sei davon ausgegangen, dass Treuhänder von staatlicher Seite her auf ihre Seriosität hin überprüft werden würden. Angesichts des guten, aber nicht überrissenen Zinses und der Empfehlung durch eine Bekannte gab es auch sonst keinen Grund für den älteren Herrn, misstrauisch zu werden.