Es ist unbestritten, dass der damals 79 Jahre alte Mann, der kurz zuvor seine Frau verloren hatte, ihr das Geld gab, ohne weitere Abklärungen gemacht zu haben, obschon sie ihm das Baugrundstück hatte zeigen wollen. Dies obschon zwischen ihm und der Beschuldigten grundsätzlich kein besonderes Vertrauensverhältnis bestand, er jedoch an die natürliche Vertrauenswürdigkeit von Treuhändern glaubte. Ebenfalls erstellt ist, dass die Beschuldigte Rück- bzw. Zinszahlungen in der Höhe von gesamthaft CHF 10'321.85 leistete.»