Bei Schulden in der Höhe von über CHF 4 Millionen war das Darlehen hingegen nicht mehr als ein Tropfen auf den heissen Stein. Auch wenn das Projekt Matte Y.________ im Vertrag explizit erwähnt wurde, gab die Beschuldigte auf der Liste IIb an, das Darlehen sei ihr privat erteilt worden, was so nicht stimmen kann.