89 9.2.26 AS.________ Für die Zusammenfassung des Sachverhalts gemäss Anklageschrift (pag. 18 480 f.), der vorhandenen Dokumente (pag. 18 480 f.) sowie der Aussagen von AS.________ (pag. 18 481) und der Beschuldigten (pag. 18 482) wird auf das Motiv des WSG verwiesen. Dieses präsentierte die vorhandenen Beweismittel umfassend und korrekt. Beweiswürdigend hielt das WSG zum Geschädigten AS.________ Folgendes fest (pag. 18 482): «Es ist unbestritten, dass die Beschuldigte auf Empfehlung von Frau CE.________ Herrn AS.