120 22 123 Z. 7 ff.). Die Beschuldigte sei unter Druck geraten, weil sich die AD.________ (Stiftung) nicht so verhalten habe, wie sie dies erwartet habe. Weiter führte die Geschädigte CD.________ aus, sie und ihr Mann hätten immer wieder Leuten Kredite gewährt, um diesen zu helfen. Es sei für sie auch Frauensolidarität gewesen, für eine Frau, welche etwas unternehme (pag. 120 22 123 Z. 15 ff.). Dies alles zeigt, dass es der Beschuldigten einmal mehr gelang, sich mit ihren Äusserungen und Versprechen genau auf ihr Opfer einzustellen und dieses mit dem passenden Argumentarium für sich einzunehmen.