_ war dabei bewusst, dass die Beschuldigte finanzielle Probleme hatte, wobei aus ihren Aussagen zu schliessen ist, dass sie von finanziellen Schwierigkeiten in Bezug auf das Projekt Y.________ und nicht von einer persönlichen Verschuldung von über CHF 4,5 Millionen ausging. Erstellt ist auch, dass CD.________ abgesehen von der Anfrage bei der Gemeinde keine Erkundigungen über die Finanzen der Beschuldigten anstellte.»