Er meldete sich auf ein Zeitungsinserat, liess sich die Baugrube zeigen und investierte dann einen – in seinen Augen nicht besonderes hohen Betrag – in ein Projekt, von dem er wohl keine weiteren Unterlagen gesehen hatte und ohne irgendwelche Erkundigungen darüber oder über die Bauherrin eingeholt zu haben. Er liess sich auch keinerlei Sicherheiten für sein Geld versprechen. Hinzu kommt, dass der Geschädigte CC.________, der zwar über Jahrgang 1917 verfügt, selber aus der Baubranche kommt und anlässlich der polizeilichen Einvernahme betonte, noch immer als Architekt und Geschäftsführer der Gebrüder CC.________ AG tätig zu sein.