Für die Zusammenfassung des Sachverhalts gemäss Anklageschrift (pag. 18 472 f.), der vorhandenen Dokumente (pag. 18 472 f.) sowie der Aussagen von CC.________ (pag. 18 473) und der Beschuldigten (pag. 18 473 f.) wird auf das Motiv des WSG verwiesen. Beweiswürdigend kam das WSG betreffend den Geschädigten CC.________ zu folgendem Schluss (pag. 18 474): «CC.________ war 93 Jahre alt, als er gegenüber der Polizei aussagte, dennoch sind seine Aussagen klar und nachvollziehbar und zeigen einmal mehr, wie sich die Beschuldigte auf verschiedene Menschen einstellen konnte. Dem ehemaligen Baufachmann und Architekten CC.__