_ sind nachvollziehbar, reich an originellen Details und damit glaubhaft. Das Gericht stellt vollumfänglich auf sie ab und erachtet als erstellt, dass CB.________ der Beschuldigten am 19.05.2006 ein Darlehen über CHF 100‘000.00 für das Projekt Matte Y.________ gewährt hatte, das die Beschuldigte einmal mehr überzeugend geschildert hatte. So zeigte sie Frau CB.________ Fotos von Y.________ und sprach von einem neu erstellten Wohnblock, wo die Wohnungen wie warme „Weggli“ weggehen sollten, dies mehr als acht Jahre nach der letzten Bautätigkeit.