mir unterlegen gewesen sein soll, muss ich heute trotzdem einräumen, dass auch ich aus jetziger Sicht die Argumentation des Gerichtes nachvollziehen kann. Frau CA.________ weiss zwar sehr genau was sie finanziell macht und hat ihre täglichen Angelegenheiten bestens im Griff. Doch ob sie sich bei der durch mich angefragten Darlehensaufnahme wirklich über das Ausmass bewusst war (wenn schon ich mir dies nicht bewusst war), weiss ich heute nicht mehr.» Für die Kammer handelt es sich bei der Geschädigten CA.________ um einen klaren Fall. Fest steht, wie bereits mehrfach ausgeführt wurde, dass die Beschuldigte gegenüber keinem ihrer Darlehensgeber das wahre Ausmass ihrer Verschuldung offen