Das Gericht erachtet auch als erstellt, dass die Beschuldigte CA.________ gar nicht die Möglichkeit gab, die Unterlagen der AA.________ (Einzelfirma) einzusehen. Zum einen bestätigte die Beschuldigte selbst, dass die Aussage von Frau CA.________, zwischen der Darlehensanfrage und der Geldübergabe sei nur sehr wenig Zeit vergangen, korrekt sei. Erst als sich die Beschuldigte dies vor Augen hielt, wich sie aus und sagte, dass es möglicherweise mehr Zeit gewesen sei, da sie ja auch nicht mit dem vorgefertigten Vertrag zur Geschädigten gegangen sei.