Aufgrund der Unterlagen und der soweit übereinstimmenden Aussagen ist erstellt, dass Frau CA.________ der Beschuldigten, welche jeweils mit dem Ausfüllen der Steuererklärung betraut war, am Donnerstag den 16. März 2006 insgesamt CHF 45‘000.00 in bar als Darlehen zur Verfügung stellte. Obwohl in der Vereinbarung selbst nicht erwähnt, geht das Gericht aufgrund der glaubhaften Aussagen von Frau CA.________ davon aus, dass die Beschuldigte ihr gesagt hatte, sie brauche das Geld für das Projekt Y.________. Die Beschuldigte bestreitet dies auch nicht weiter, als dass sie auf ihrer Darlehensliste das Darlehen als "privat" bezeichnete.