Das von der Geschädigten als energisch bezeichnete Auftreten beeindruckte zudem die damals über siebzig Jahre alte Witwe und erweckte in ihr den Eindruck, dass sie einer Frau gegenüberstand, die es verstand, sich in der Geschäftswelt nicht unterkriegen zu lassen und das Bauvorhaben so durchzuziehen. Für die damals schon betagte Frau war es unter diesen Umständen undenkbar, sich weitere Informationen einzuholen. Die Beschuldigte nutzte dies aus, weshalb das Gericht die Täuschung als arglistig erachtet.»