_ nicht an der Glaubwürdigkeit der Beschuldigten zweifeln lassen. Zwar versuchte diese offenbar ziemlich energisch an das Darlehen zu kommen, was allerdings vor dem Hintergrund, welchen sie gegenüber AR.________ geltend machte, durchaus als normal bezeichnet werden kann. So ist es üblich, dass man bei einem Bauvorhaben in finanzielle Schwierigkeiten gelangen kann, wenn sich ein grösserer Investor zurückzieht. Zudem legte die Beschuldigte einen ordentlichen Vertrag vor und beschönigte das ganze auch nicht, indem sie es etwa als "Aktivhypothek" oder "Treuhandanlage" bezeichnete. Das Zinsversprechen von 6% musste ebenfalls nicht misstrauisch machen.