81 war zudem keineswegs ehrlich, was ihre finanzielle Situation anbelangte. Ihre Schulden betrugen zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung durch die Geschädigte AR.________ mehr als 4 Millionen Franken (pag. 120 11 061). Dennoch stellte die Beschuldigte die Situation so dar, als wäre sie erst aufgrund des Ausbleibens der versprochenen CHF 600‘000.00 eines Investors mit den Verpflichtungen betreffend die Überbauung Y.________ in Verzug geraten (vgl. dazu die Darlehensvereinbarung, pag. 120 21 249). Die Beschuldigte schilderte der Geschädigten AR.________ das Bauprojekt Matte Y.__