_ vertraute ihr aber (pag. 120 21 253 Z. 8); die Beschuldigte war die Verwalterin der Liegenschaft, in welcher AR.________ wohnte. Die Geschädigte AR.________ kannte die Beschuldigte als kompetente Berufsperson, welche sich im Immobilien- und Treuhandgeschäft auskannte. Sie glaubte ihr deshalb, als sie ihr zusicherte, sie werde das Geld auch wieder zurück erhalten (pag. 120 21 252 Z. 36 f.). Die Beschuldigte