Dies obwohl die Beschuldigte – wie bereits bei den Geschädigten AH.________ und AI.________ ausgeführt wurde – genau wusste, dass L.________ (um deren Testament musste es sich auch vorliegend handeln) über keine flüssigen Mittel mehr verfügte, die sie ihr hätte vererben können. Bei BY.________ handelt es sich, wie erwähnt, um eine einfache Frau, eine ausgesteuerte Hilfsarbeiterin. Sie wollte der Beschuldigten helfen, nachdem ihr diese gesagt hatte, es gehe ihr schlecht. Nach ihrem ersten Angebot hielt sie sich offenbar nicht dafür, der Beschuldigten das Geld zu verweigern, obwohl ihr Bekannter ihr ganz klar davon abgeraten hatte (pag.