Auch bezüglich der Geschädigten BY.________ führte Fürsprecher B.________ aus, diese habe elementarste Vorsichtsregeln missachtet. Obwohl sie mit jemandem von der Bank Rücksprache genommen habe und diese Person ihr offenbar von der Darlehensgewährung abgeraten habe, habe sie der Beschuldigten CHF 20‘000.00 gegeben. BY.________ habe zudem geahnt, dass es der Beschuldigten finanziell schlecht gehe, diese habe ihr denn auch gesagt, sie brauche das Geld, weil sie jemand in den Konkurs treiben wolle. Der Fall der Geschädigten BY.________ zeigt exemplarisch, wie gezielt und unverfroren die Beschuldigte auf ihre einzelnen Opfer zuging.