ohne Offenbarung von dessen Existenz durch die Beschuldigte gar nicht gekannt hätte. Daneben entspricht es der üblichen Vorgehensweise der Beschuldigten, Darlehen für das Bauprojekt Matte Y.________ zu generieren. Damit täuschte die Beschuldigte BV.________ sowohl über die Existenz des Bauprojekts Y.________ wie auch über ihre Rückzahlungsfähigkeit und ihren Rückzahlungswil-